
In Europa ist Deutschland der größte Sozialstaat. Das Sozialrecht gehört im Grunde zum Verwaltungsrecht. Es regelt diejenigen Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat, die der Absicherung sozialer Risiken dienen. Diese Absicherung erfolgt durch verschiedene Sozialleistungsträger.
Das Sozialrecht als solches ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts und soll vor allem das Existenzminimum der in Deutschland lebenden Bevölkerung sicherstellen. Es ist umfassend und für einen Nichtjuristen nur sehr schwer zu verstehen. Dies liegt insbesondere daran, dass der Bürger im Sozialrecht, aufgrund der Zuordnung zum öffentlichen Recht, sich oftmals in einem typischen Über- und Unterverhältnis befindet.
Hat sich ein Rechtsanwalt dazu entschlossen Fachanwalt für Sozialrecht zu werden, dann muss er eine Fachanwaltsausbildung, die aus einem praktischen- als auch aus einem theoretischen Teil besteht, besuchen.
Im theoretischen Teil wird das Sozialrecht als solches gelehrt. Hinzukommend muss sich der Rechtsanwalt mit dem Familienausgleich, dem Recht der Eingliederung Behinderter und der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden auseinandersetzen.
Frank Rappenberg hat als Fachanwalt für Sozialrecht eine Fachanwaltsausbildung, die aus einem praktischen- als auch aus einem theoretischen Teil besteht, erfolgreich absolviert. Im theoretischen Teil wird das Sozialrecht als solches gelehrt. Darüber hinaus hat sich Frank Rappenberg mit dem Familienausgleich, dem Recht der Eingliederung Behinderter und der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden auseinandergesetzt.
Nach dem § 5 der Fachanwaltsordnung musste Frank Rappenberg, um den praktischen Teil der Ausbildung erfolgreich abzuschließen, insgesamt 60 sozialrechtliche Fälle bearbeitet haben. Dabei ist jedoch erforderlich, dass von diesen 60 Fällen mindestens 20 gerichtliche Verfahren gewesen sind. Nur wenn der angehende Fachanwalt für Sozialrecht diese nötigen Kenntnisse nachweist, dann bekommt er den Fachanwaltstitel verliehen.