Arbeitsrecht

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Womit beschäftigt sich das Rechtsgebiet?

Das deutsche Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht) regelt.

Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird. Der Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen durch Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarung (im öffentlichen Dienst), Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen sowie durch supranationale EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Auch der Rechtsprechung durch die nationalen Gerichte und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommt eingeschränkt eine rechtsetzende Funktion zu.


Ich unterstütze Sie bei den folgenden Themen und Problemen im Arbeitsrecht:

  • Kündigungsschutz
  • Abmahnung
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Urlaub
  • Überstunden / zulässige Arbeitszeit
  • Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld)
  • Ausbildungsrecht
  • Schutz besonderer Personengruppen
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Elternzeit
  • Anspruch auf Teilzeitarbeit
  • Altersteilzeit
  • Zulässigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse
  • Mutterschutz
  • Mobbing
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Arbeitnehmerrechte im Insolvenzverfahren

Der Weg zum Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht

Hat sich ein Rechtsanwalt dazu entschlossen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu werden, dann muss er eine Fachanwaltsausbildung, die aus einem praktischen- als auch aus einem theoretischen Teil besteht, besuchen.

Im theoretischen Teil wird das Arbeitsrecht als solches gelehrt. Hinzukommen im Praxistest Themen wie: Aufhebungsvertrag, Kündigungsschutzklage, Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung, Freistellung vom Dienst, Mitbestimmungsrechte und Beratung von "gemobbten" Arbeitnehmern.

Frank Rappenberg hat als Fachanwalt für Arbeitsrecht eine Fachanwaltsausbildung, die aus einem praktischen- als auch aus einem theoretischen Teil besteht, erfolgreich absolviert. Im theoretischen Teil wird das Arbeitsrecht als solches gelehrt.

Nach dem § 5 der Fachanwaltsordnung musste Frank Rappenberg, um den praktischen Teil der Ausbildung erfolgreich abzuschließen, insgesamt 100 arbeitsrechtliche Fälle bearbeitet haben. Davon mindestens 5 Fälle aus dem Bereich des § 10 Nr. 2 und mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren.

100 Fälle aus allen der in § 10 Nrn. 1 a) bis e) und 2 a) und b) bestimmten Gebiete, davon mindestens 5 Fälle aus dem Bereich des § 10 Nr. 2 und mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren.

Als Fälle des kollektiven Arbeitsrechts gelten auch solche des Individualarbeitsrechts, in denen kollektives Arbeitsrecht eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Beschlussverfahren sind nicht erforderlich.